Krankmeldung

Bitte bis spätestens 7.30 Uhr abschicken! Bei minderjährigen Auszubildenden muss eine schriftliche Entschuldigung nachgereicht werden.
Bitte beachten Sie die Hinweise zu ärztlichen Attesten!

Bitte denken Sie daran, dass ab dem 4. Krankheitstag grundsätzlich ein ärztliches Attest abgegeben werden muss. Bei Vorliegen einer Attestpflicht muss jede Fehlzeit mit einem Attest bestätigt werden.